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   VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358   

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VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358 (https://dejure.org/2021,54767)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358 (https://dejure.org/2021,54767)
VG Ansbach, Entscheidung vom 07. Oktober 2021 - AN 5 S 21.01358 (https://dejure.org/2021,54767)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    AufenthG § 17; AufenthG § 25a; AufenthG § 25 Abs. 5; AufenthG § 5
    Eilantrag gegen Ablehnung der Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für Familienangehörigen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 27.06.2006 - 1 C 14.05

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Aufenthaltsbefugnis;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Unter "Ausreise" im Sinne dieser Vorschrift ist sowohl die zwangsweise Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 12, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).

    Derartige Hindernisse können sich sowohl aus inlandsbezogenen Abschiebungsverboten ergeben, zu denen unter anderem auch diejenigen Verbote zählen, die aus Verfassungsrecht (etwa mit Blick auf Art. 6 GG) oder aus Völkervertragsrecht (etwa aus Art. 8 EMRK) in Bezug auf das Inland herzuleiten sind, als auch aus zielstaatsbezogenen Abschiebungsverboten (z.B. nach § 60 Abs. 5 und 7 AufenthG; vgl. BVerwG, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 17).

  • VGH Bayern, 12.02.2021 - 19 CE 21.6

    Z den Voraussetzungen einer Verfahrensduldung

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 17 AufenthG (n.F.) kommt - sofern deren Erteilung auf Grund des sog. Trennungsprinzips (vgl. hierzu zuletzt BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 19 CE 21.6 - juris Rn. 12) vorliegend klägerseits überhaupt noch zulässigerweise in das Verfahren eingeführt werden kann - nicht in Betracht, da der Kläger zum insoweit maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung die tatbestandlichen Voraussetzungen nicht erfüllt.

    cc) Die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach §§ 25a, 25b AufenthG kommt bereits deswegen nicht in Betracht, da der Kläger zum maßgeblichen Zeitpunkt der Entscheidung in der Tatsacheninstanz (vgl. BayVGH, B.v. 12.2.2021 - 19 CE 21.6) kein "geduldeter Ausländer" ist.

  • BVerfG, 12.05.1987 - 2 BvR 1226/83

    Familiennachzug

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Art. 6 GG entfaltet die Schutzwirkungen dabei nicht schon aufgrund formalrechtlicher familiärer Bindungen; entscheidend ist vielmehr die tatsächliche Verbundenheit zwischen den Familienmitgliedern (vgl. BVerfG, B.v. 12.5.1987 - 2 BvR 1226/83 - juris Rn. 87).
  • BVerwG, 14.05.2013 - 1 C 17.12

    Aufenthaltserlaubnis; humanitäre Aufenthaltserlaubnis; Jugendlicher;

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Insoweit ist anzumerken, dass die Erfüllung der Passpflicht (vgl. BVerwG, U.v. 14.5.2013 - 1 C 17.12 - juris Rn. 18 ff.) nur durch den Besitz eines anerkannten und gültigen Passes oder Passersatzes erfüllt wird (vgl. Maor in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand 1.7.2021, AufenthG § 5 Rn. 19).
  • BVerfG, 23.01.2006 - 2 BvR 1935/05

    Verletzung von Art 6 Abs 1, Abs 2 S 1 GG durch Ablehnung der Gewährung von

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Dabei ist grundsätzlich eine Betrachtung des Einzelfalles geboten, bei der auf der einen Seite die familiären Bindungen zu berücksichtigen sind, auf der anderen Seite aber auch die sonstigen Umstände des Einzelfalles (vgl. BVerfG, B.v. 23.1.2006 - 2 BvR 1935/05 - juris Rn. 16).
  • BVerfG, 08.12.2005 - 2 BvR 1001/04

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde des ausländischen Vaters eines deutschen

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Die in Art. 6 Abs. 1 i.V.m. Art. 2 GG enthaltene wertentscheidende Grundsatznorm, nach welcher der Staat die Familie zu schützen und zu fördern hat, verpflichtet die Ausländerbehörde bei der Entscheidung über ein Aufenthaltsbegehren, die bestehenden familiären Bindungen des Ausländers zu Personen, die sich berechtigterweise im Bundesgebiet aufhalten, zu berücksichtigen und entsprechend dem Gewicht dieser Bindungen in ihren Erwägungen zur Geltung zu bringen (vgl. BVerfG, B.v. 8.12.2005 - 2 BvR 1001/04 - juris Rn. 17).
  • BVerwG, 10.11.2009 - 1 C 19.08

    Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen; Altfallregelung; Unmöglichkeit der

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Unter "Ausreise" im Sinne dieser Vorschrift ist sowohl die zwangsweise Abschiebung als auch die freiwillige Ausreise zu verstehen (vgl. BVerwG, U.v. 10.11.2009 - 1 C 19.08 - juris Rn. 12, U.v. 27.6.2006 - 1 C 14.05 - juris Rn. 15 jeweils m.w.N.).
  • BVerfG, 14.04.2003 - 1 BvR 1998/02

    Verletzung des Gebots der Rechtsschutzgleichheit im Prozesskostenhilfeverfahren

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Auch wenn eine Beweisaufnahme ernsthaft in Betracht kommt und keine konkreten Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass diese mit großer Wahrscheinlichkeit zum Nachteil des Mittellosen ausgehen wird, ist vorab Prozesskostenhilfe zu gewähren (vgl. BVerfG, B.v. 14.4.2003 - 1 BvR 1998/02 - NJW 2003, 2976).
  • OVG Niedersachsen, 20.06.2017 - 13 LA 134/17

    Anforderungen an das tatbestandliche Vorliegen eines schwerwiegenden

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Eine vorsätzlich begangene Straftat, wie der abgeurteilte Diebstahl, ist grundsätzlich kein geringfügiger Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift (vgl. BayVGH, B.v. 19.9.2017 - 10 C 17.1343 - juris Rn. 6; B.v. 5.7.2016 - 10 ZB 14.1402 - juris Rn. 14 m.w.N; NdsOVG, B.v. 20.6.2017 - 13 LA 134/17 - juris Rn. 10 m.w.N. zu § 55 Abs. 2 Nr. 2 AufenthG a.F.; s. dazu auch Bauer in Bergmann/Dienelt, Ausländerrecht, 13. Aufl. 2020, AufenthG § 54 Rn. 95 m.w.N.; Fleuß in BeckOK Ausländerrecht, Kluth/Heusch, Stand: 1.4.2021, AufenthG § 54 Rn. 323 ff.).
  • VGH Hessen, 15.02.2006 - 7 TG 106/06

    Ausländer; Abschiebung; rechtliche Unmöglichkeit; Aufenthaltserlaubnis

    Auszug aus VG Ansbach, 07.10.2021 - AN 5 S 21.01358
    Maßgebliche Anhaltspunkte für eine Integration des Ausländers in Deutschland sind eine zumindest mehrjährige Dauer des Aufenthalts in Deutschland, gute deutsche Sprachkenntnisse und eine soziale Eingebundenheit in die hiesigen Lebensverhältnisse, wie sie etwa in der Innehabung eines Arbeits- oder Ausbildungsplatzes, in einem festen Wohnsitz, ausreichenden Mitteln, um den Lebensunterhalt einschließlich ausreichenden Krankenversicherungsschutzes ohne die Inanspruchnahme öffentlicher Mittel bestreiten zu können, und fehlender Straffälligkeit zum Ausdruck kommen (vgl. HessVGH, B v. 15.2.2006 - 7 TG 106/06 - NVwZ-RR 2006, 826/827 m.w.N.).
  • VGH Bayern, 05.07.2016 - 10 ZB 14.1402

    Rücknahme einer Aufenthaltserlaubnis und Ausweisung wegen Scheinehe

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 10 ZB 17.1682

    Aufenthaltserlaubnis - Voraussetzungen einer positiven Integrationsprognose

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